Die Genossenschaft bezweckt den Betrieb einer Bank. Zur Geschäftstätigkeit der Bank gehören alle bankenüblichen Geschäfte, insbesondere folgende: Einlagen- und Kreditgeschäft; Effektenhandel; Kapitalanlagegeschäft; Anlageberatung und Vermögensverwaltung; Abgabe von Bürgschaften, Kautionen und Garantien; Treuhandgeschäft. Die Genossenschaft kann im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks Grundstücke erwerben, überbauen, belasten und veräussern und sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder übernehmen.