A) Beratung und Planung in den Gebieten Bauten und Anlagen im Hochbau; Projekt-, Kosten- und Objektmanagement; Ausarbeitung der erforderlichen Offert- und Planunterlagen; Durchführung der Bauleitungen im Hochbau. b) Übernahme und Abwicklung von Bauten und Anlagen im Hochbau als Generalplaner, Generalunternehmer oder Bauträger. c) Vornahme aller Rechts- und Finanzgeschäfte, die direkt oder indirekt im Aufgabenbereich des Unternehmens liegen.