Handel mit und Verwaltung von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Handel mit Bauelementen und Waren aller Art betreiben, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, solche erwerben oder errichten sowie Grundstücke erwerben, bebauen, verwerten und veräussern.