Betrieb von Imbiss- und Take-Away-Geschäften sowie Gastronomieunternehmungen, insbesondere an Bahnhöfen sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere im Bereich der Gastronomie sowie alle diesen Bereichen verwandte und untergeordneten Tätigkeiten. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an andern Unternehmen beteiligen sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, ferner Grundeigentum und Wertschriften erwerben, belasten, verwalten und verkaufen.