Betrieb einer Autogarage. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmungen mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung beteiligen, alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen sowie Liegenschaften erwerben, veräussern und belasten.