Erwerb, Erstellung, Verwaltung sowie Veräusserung von Immobilien. Ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, welche mit diesem Geschäftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind, kann ferner im In- und Ausland Immobilien erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmungen beteiligen und sich mit solchen Unternehmungen zusammenschliessen.