Betrieb eines Gipsergeschäftes sowie Erbringen von Arbeiten im Baugewerbe. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, ferner alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.