Betrieb eines Bistro-Restaurants mit Take Away-Angeboten. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, vermitteln oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen.