Erwerb, Verwaltung, Veräusserung und Finanzierung von Beteiligungen. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, verwandte Geschäftszweige angliedern, gleichartige oder andere Unternehmen erwerben oder errichten, sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern.