Handel mit Blumen, Pflanzen sowie Geschenk- und Dekorationsartikeln. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Verträge abschliessen und Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.