Betrieb eines Restaurants und Take-away sowie Verkauf von Lebensmitteln. Kann Handel mit Waren aller Art betreiben, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.