Mehrheitliche oder vollumfängliche Beteiligung an anderen, rechtlich selbständigen Unternehmen im In- und Ausland und damit allfällig verbunden die Kontroll- und/oder Leitungsfunktion. Sie kann Tochtergesellschaften gründen, sich mit Unternehmen zusammenschliesen, Beteiligungen und Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.