Betrieb einer Schreinerei sowie Fenster- und Küchenbau. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.