Betrieb eines Restaurants. Kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, weitere Geschäftszweige aufnehmen, sich an anderen Unternehmen beteiligen und alle Rechtsgeschäfte tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, ferner Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern.