Durchführung von Erdbohrungen für den Tief- und Hochbau. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, ferner Liegenschaften erwerben, veräussern, vermieten und verwalten.