Erwerb, Verkauf, Überbauung, Halten, Verwalten und Vermieten von Liegenschaften. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.