Betrieb einer Arztpraxis. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern, verwalten, vermieten und mieten sowie im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftswecks zu fördern.