Zweck der Einzelunternehmung ist das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte und andere qualifizierte Beraterinnen und Berater sowie damit verbundene Tätigkeiten, soweit sie dem Hauptzweck dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Das Unternehmen kann alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die ihrem Hauptzweck dienen.