Die Kommanditgesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräusserung von Liegenschaften, welche nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterliegen. Die Kommanditgesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Kommanditgesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.