Zweck und Aufgabe des Vereins ist es, allen Personen, insbesondere den Kindern und Jugendlichen der Trägerschulgemeinden, eine fundierte musikalische Ausbildung nach Möglichkeit am Schul- und Wohnort zu ermöglichen. Für die musikalische Ausbildung am Schul- und Wohnort stellen die Trägergemeinden der Musikschule nach Möglichkeit geeignete Unterrichtsräume gemäss Anhang 1 zur Verfügung. Sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, können auch auswärtige Schüler und Erwachsene unterrichtet werden.