Denjenigen Bedürftigen, in der Gemeinde ansässigen Bürgerinnen und Bürgern, welche von der AHV eine Altersrente oder von der IV eine Invalidenrente beziehen, eine finanzielle Beihilfe zu gewähren, sowie Organisationen oder Aktionen zu unterstützen, die im Dienste von gebrechlichen oder alten Bürgerinnen und Bürgern stehen.