Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräusserung von Gesellschaftsbeteiligungen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie alle Massnahmen treffen, Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu erreichen oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.