Übernahme von Heilungskosten und Unterstützung von Turnern und Turnerinnen, die Mitglieder des Aargauer Turnverbands sind, oder deren Familien, die durch Unfall oder Krankheit in finanzielle Notlage geraten sind; Unterstützung von Mitgliedervereinen des Aargauer Turnverbandes bei der Beschaffung von Turn- und Sportgeräten. Zur Berechnung dient der von Swisslos Sportfonds Aargau festgelegte subventionsberechtigte Betrag.