Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen sowie Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, insbesondere Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaues im Sinne des eidgenössischen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) sowie entsprechender kantonaler oder kommunaler Erlasse; kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern, Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten, sowie Grundstücke oder Teile davon verkaufen.