Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Gaststätten, Take-Aways, Unterhaltungsbetrieben und Lebensmittelgeschäften sowie der Handel mit und der Export und Import von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.