Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern.