Zweck der Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung bezweckt die Vermittlung von Versicherungsverträgen in der Erst- und Rückversicherung, die Vertretung von Versicherungsgesellschaften beim Vertrieb, der Zeichnung von Risiken, der Administration von Versicherungen und der Schadenregulierung sowie die Beratung im Bereich Erst- und Rückversicherung.