weck der Zweigniederlassung: Der Zweck der Zweigniederlassung ist die Entwicklung, der Bau, der Betrieb und die Wartung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Strom übertragung und -verteilung, Gebäude und Fabriken, Wasserversorgung und Bewässerung, Eisenbahnen, Öl- und Gasleitungen, urbane Mobilität, Autobahnen und Flughäfen.