Zweck der Zweigniederlassung: Der Zweck der Zweigstellte besteht darin, Handelsaktivitäten jedweder Art zu betreiben, einschliesslich des Handels mit Energie in jeder Form.Die Zweigstellte kann zudem alle Handels-, Finanz- oder sonstigen Geschäfte betreiben, die der Entwicklung und dem Zweck der Zweigstelle zuträglich sind.