Der Zweck der Zweigniederlassung ist: die Erbringung administrativer, technischer oder leitender Dienstleistungen im Finanzsektor für verbundene Unternehmen und Dritten; der Erwerb, die Veräusserung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, persönlichem Vermögen und anderen Gütern, einschliesslich Patente, Markenrechte, Lizenzen, Zulassungen und andere industrielle Eigentumsrechte, welche mit dem Zweck der Zweigniederlassung im Zusammenhang stehen, unter Ausschluss der bewilligungspflichtigen Geschäfte gemäss BewG; und die Aufnahme und/oder Vergabe von Darlehen, die Stellung von Sicherheiten oder Garantien sowie die sonstige Übernahme von Haftungen für Dritte, auch gesamtschuldnerisch.