Fürsorge und Unterstützung der Kinder des Stifters sowie deren Nachkommen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, Förderung und Erleichterung von Studien und Ausbildung irgendwelcher Art, Ausstattung bei Heirat bis zum Höchstbetrag von CHF 250'000.00, Gewährung von Kur- und Erholungsaufenthalten, Zurverfügungstellung und Unterhalt von geeigneten Wohngelegenheiten sowie Gewährung von Beiträgen an wissenschaftliche oder kulturelle Arbeiten und Leistungen, ferner unter bestimmten Voraussetzungen Fürsorge für und Unterstützung von hilfsbedürftigen Mitarbeitern des Wolfgang Denzel-Konzerns und deren Angehörigen