Zweck der Gesellschaft ist die Finanzierung, der Erwerb, die Verwaltung von Beteiligungen an sowie Akquisition von anderen Unternehmungen sowie die Vereinnahmung von Lizenzen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Massnahmen treffen, Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu erreichen, zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.