Aufbau eines Vertriebes für Finanzprodukte unter Ausschluss des Effektenhandels und der Vermögensverwaltung, welche einer Bewilligungspflicht unterstellt sind; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, anderen Unternehmungen Finanzdienstleistungen anbieten, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern.