Das Einzelunternehmen beschäftigt sich in den folgenden Bereichen der Sicherheitsbranche: Bewachungen und Überwachungen, Ordnungsdienste und Interventionsdienste, Eingangskontrollen, Kassendienste und Portierdienste sowie Kontrollgänge und Revierdienste; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.