Die Stiftung bezweckt das Oeuvre der beiden Künstler für die Nachwelt zu erhalten, indem: 1. die in Art. 3 als Stiftungsgut deklarierten Werke von Bendicht Fivian und Renate Bodmer integral, mit Ausnahme der in Art. 3, Abs. 3 genannten Fälle, erhalten werden; 2. die Werke in geeigneten Räumen gelagert, fachgerecht aufbewahrt und gepflegt werden; 3. die Werke inventarisiert und durch geeignete Publikationen bekannt gemacht werden; 4. die Werke zu Forschungszwecken aufbereitet werden; 5. die Werke gegebenenfalls an andere Institutionen sowie an Museen im In- und Ausland ausgeliehen werden; 6. die Werke in Einzel- oder Gruppenausstellungen im ln- und Ausland gezeigtwerden; 7. der Name der beiden Künstler über den Tod hinaus wachgehalten wird. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.