Betrieb eines Ingenieurbüros, Zurverfügungstellung von Dienstleistungen auf Spezialgebieten der Ingenieurberechnungen sowie Durchführung aller anderen Tätigkeiten, welche in den Bereich einer Ingenieurunternehmung fallen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundeigentum erwerben, veräussern, belasten und vermieten.