Kunst und Architektur: Die Gesellschaft bezweckt konzeptionelle, planerische und ausführende Massnahmen im Bereich der Architektur, Umgebungsgestaltung (Landschaftsarchitektur) und Kunst und alle damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann sich an anderen in- und ausländischen Unternehmungen der gleichen oder verwandten Branche beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.