Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art sowie deren Finanzierung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Garantien und Bürgschaften zugunsten von verbundenen Gesellschaften oder Dritte stellen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, gewerbliche Schutzrechte, Immaterialgüterrechte, Know-how sowie Exklusivrechte erwerben, verwerten und vermitteln sowie alle Geschäfte tätigen, die nach Ansicht des Verwaltungsrates direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.