Zweck der Zweigniederlassung: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Erwerb und Halten von Firmenbeteiligungen jeder Rechtsform, auch an Gesellschaften, die auf dem Immobiliensektor tätig sind, im Falle von schweizerischen Grundstücken beschränkt auf Betriebsstätten oder solche, die ausschliesslich für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, sowie Verwaltung dieser Gesellschaften und Beteiligungen.