Betreiben eines Landschaftsarchitekturbüros, Ausüben von Planungs- und Beratungsleistungen in den Fachbereichen Gartenarchitektur, Landschaftsarchitektur und -planung. Grün- und Bepflanzungsplanung sowie Gartendenkmalpflege, Durchführung entsprechender Projekte sowie publizistische und gutachterliche Tätigkeit in Theorie und Praxis der Landschaftsarchitektur, Expertentätigkeit und Jurierungen.