Erstellung von Wohn- und Geschäftshäusern für ihre Mitglieder auf dem Gebiete der Gemeinde Zumikon sowie der Nachbar-Gemeinden, Beschaffung von geeignetem Bauland zu Eigentum oder im Baurecht, Bau oder Erwerb von soliden, zweckmässigen Ein- und Mehrfamilienhäusern oder Geschäftsbauten mit Wohnungen, Bau von günstigen Wonungen, vorwiegend für Arbeitnehmer von Mitgliedern des Gewerbevereins.