Betrieb der direkten und indirekten Lebensversicherung in allen Zweigen sowie aller damit unmittelbar zusammenhängenden Geschäften.Die Niederlassung erbringt insbesondere Leistungen für Einrichtungen der betrieblichen Vorsorge, die ihre Risiken extern absichern wollen.Versicherungsfremde Tätigkeiten sind unzulässig.