Die Kollektivgesellschaft bezweckt den Betrieb einer Fahrschule und die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, verwalten, überbauen und veräussern und sich daran beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten.