Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung, das Belasten, Vermieten und Veräussern von Grundstücken und Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann überhaupt alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen.