Die Kollektivgesellschaft bezweckt den Betrieb gastronomischer Betriebe sowie das Angebot von Speisen und Getränken. Weiter umfasst der Zweck den einfachen Verpflegungsangeboten zum Konsum vor Ort oder zum Mitnehmen. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.