Zweck der Einzelfirma ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Garten- und Umgebungsarbeiten, Hauswartung, Unterhalt, Transport- und Umzugsservice sowie allgemeine Handwerks- und Instandhaltungs- arbeiten. Die Firma kann zudem Handel mit Waren aller Art betreiben, insbesondere mit Reinigungs-, Garten- und Haushaltsartikeln, und alle Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen.