Die Stiftung bezweckt: a) die Unterstützung von geistig und körperlich behinderten Personen; b) die Leistung von Beiträgen an gemeinnützige Institutionen zur Unterstützung von geistig und körperlich behinderten Personen; c) die Unterstützung von unverschuldet in Notlage lebenden Personen. Der Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit soll im Kanton Zürich liegen. Ausnahmsweise können auch Organisationen in anderen Kantonen mit Beiträgen bedacht werden.