Die Stiftung bezweckt zugunsten der Verbandsmitglieder der Gewerkschaft SYNA a) die Ausrichtung von Leistungen in finanziellen und sozialen Härtefällen, infolge Krankheit, Unfall, familiären Notlagen, Arbeitslosigkeit, Entlassungen, Betriebsschliessungen und dergleichen; b) die Ausrichtung von Leistungen zur Ferienförderung (Finanzierung von Reisechecks); c) Förderung der Weiterbildung.