Bezweckt, durch einmalige oder wiederholte Zuwendungen an gemeinnützige, kulturelle und/oder wohltätige Institutionen und Werke deren Bestrebungen zu unterstützen und zu fördern, sofern diese ihre Tätigkeit im Kanton Zürich oder im allgemeinen schweizerischen Interesse entfalten und aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit Steuerfreiheit geniessen. Die Stiftungsurkunde enthält weitere Bestimmungen darüber, wie der Stiftungszweck erreicht werden kann.