Primärer Zweck der Stiftung ist, über sechzig Jahre alte, in Thalwil ansässige bedürftige Schweizer Bürger und Bürgerinnen zu unterstützen. Sekundär können mit den Erträgen - die für die Erreichung des primären Stiftungszwecks nicht benötigt werden - in Thalwil ansässige, bedürftige Personen unterstützt werden, die: a) die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, in der Regel aber über 50 Jahre alt sind b) nicht Schweizer Bürger oder Bürgerinnen sind, aber in Thalwil niedergelassen sind.